Paritätische Landeskommission

Die Paritätische Landeskommission (PLK) im Schweizerischen Isoliergewerbe bezweckt die Durchführung des Gesamtarbeitsvertrages (GAV).

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GAV / AVE

Der GAV im Schweizerischen Isoliergewerbe gilt für alle Arbeitnehmenden und Arbeitgeber gemäss betrieblichem und persönlichem Geltungsbereich der gesamten Schweiz mit Ausnahme der Kantone Genf, Wallis und Waadt.

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Inkasso

Die Inkassostelle der Paritätischen Landeskommission (PLK) im Schweizerischen Isoliergewerbe ist zuständig für die Einforderung des Vollzugskosten- und Ausbildungsbeitrages und des Grundbeitrages im Schweizerischen Isoliergewerbe.

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Weiterbildung

Die Paritätische Landeskommission (PLK) fördert die berufliche Weiterbildung. Ab 2011 wird zusammen mit der Paritätischen Landeskommission (PLK) Gebäudetechnik das Weiterbildungsangebot PERSONA angeboten.

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News


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Telefon   +41 (0)61 927 64 45
Fax          +41 (0)61 927 64 47
Mail         kaution@zkvs.ch
Internet   www.zkvs.ch

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Paritätische Landeskommission (PLK) im Schweizerischen Isoliergewerbe
Weltpoststrasse 20
Postfach 272
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Vollzug
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