Paritätische Landeskommission
Die Paritätische Landeskommission (PLK) im Schweizerischen Isoliergewerbe bezweckt die Durchführung des Gesamtarbeitsvertrages (GAV).
mehr...GAV / AVE
Der GAV im Schweizerischen Isoliergewerbe gilt für alle Arbeitnehmenden und Arbeitgeber gemäss betrieblichem und persönlichem Geltungsbereich der gesamten Schweiz mit Ausnahme der Kantone Genf, Wallis und Waadt.
mehr...Inkasso
Die Inkassostelle der Paritätischen Landeskommission (PLK) im Schweizerischen Isoliergewerbe ist zuständig für die Einforderung des Vollzugskosten- und Ausbildungsbeitrages und des Grundbeitrages im Schweizerischen Isoliergewerbe.
mehr...Weiterbildung
Die Paritätische Landeskommission (PLK) fördert die berufliche Weiterbildung. Ab 2011 wird zusammen mit der Paritätischen Landeskommission (PLK) Gebäudetechnik das Weiterbildungsangebot PERSONA angeboten.
mehr...News
Informationen zur Kaution
Weiterführende Informationen zur Kaution erhalten Sie ausschliesslich hier:
Zentrale Kautions-Verwaltungsstelle Schweiz, ZKVS
Telefon +41 (0)61 927 64 45
Fax +41 (0)61 927 64 47
Mail kaution@zkvs.ch
Internet www.zkvs.ch
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Paritätische Landeskommission (PLK) im Schweizerischen Isoliergewerbe
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Postfach 272
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Inkasso
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Vollzug
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