Finanzierung

Die Paritätische Landeskommission (PLK) finanziert sich gestützt auf Art. 18 GAV (Finanzierung von besonderen Aufgaben), Art. 22 GAV (Vollzugskosten- und Ausbildungsbeitrag und Grundbeitrag ) wie folgt:

a) Vollzugskostenbeiträge, Ausbildungsbeiträge und Grundbeiträge
b) Anschlussvertragsgebühren
c) Zinserträge
d) sonstige Einnahmen

Die Paritätische Landeskommission (PLK) führt die PLK-Rechnung nach dem Bruttoprinzip. Die revidierte Jahresrechnung wird dem SECO zur Einsicht zugestellt.

Weitere Informationen können im Anhang 2 GAV "Reglement über die Finanzierung von besonderen Aufgaben" gemäss Art. 18 und Art. 22 des GAV und Anhang 3 GAV "Reglement betreffend Vollzugskostenbeitrag, Grundbeitrag und Ausbildungsbeitrag" entnommen werden.