Aufgaben

Die Paritätische Landeskommission (PLK) ist das oberste Organ der GAV-Vertragsparteien. Gestützt auf die einschlägigen Bestimmungen des Gesamtarbeitsvertrages (GAV) sind der Paritätischen Landeskommission (PLK) folgende Aufgaben übertragen:

  • Zusammenarbeit der GAV-Vertragsparteien
  • Durchführung und Vollzug des Gesamtarbeitsvertrages (Kontrollen und Ahndung bei Verstössen)
  • Gesamtarbeitsvertrags- und Lohnverhandlungen
  • Förderung der Aus- und Weiterbildung
  • Organisation und Erlass administrativer Weisungen
  • Organisation und Einzug der im GAV bestimmten Beiträge

Die detaillierten Bestimmungen sind in Art. 11 GAV, Art. 13 GAV sowie Art. 14 GAV und Art. 15 GAV ersichtlich.

Der Bundesrat hat einzelne dieser Bestimmungen der Allgemeinverbindlichkeit (AVE) unterstellt. Beachten Sie Anhang 8 zum GAV.