Erläuterungen zum Vollzugskosten- und Ausbildungsbeitrag und Grundbeitrag im Schweizerischen Isoliergewerbe

Alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sowie die Lernenden entrichten folgende Beiträge:

a) Beiträge Arbeitnehmer:

  • Vollzugskostenbeitrag von Fr. 20.-- / Monat und
  • Ausbildungsbeitrag von Fr. 15.-- / Monat
  • TOTAL Fr. 35.-- / Monat

Der Abzug erfolgt monatlich direkt vom Lohn des Arbeitnehmers und ist auf der Lohnabrechnung sichtbar aufzuführen.

b) Beiträge der Lernenden:

  • Ausbildungsbeitrag von Fr. 10.-- / Monat

Der Abzug erfolgt monatlich direkt vom Lohn des Lernenden und ist auf der Lohnabrechnung sichtbar aufzuführen.

c) Beiträge der Arbeitgeber:

  • Vollzugskostenbeiträge pro Arbeitnehmer von Fr. 20.-- / Monat
  • Ausbildungsbeitrag pro Arbeitnehmer von Fr 15.-- / Monat
  • TOTAL Fr. 35.-- / Monat
  • Zusätzlich Grundbeitrag von pauschal Fr. 240.-- / Jahr oder Fr. 20.-- pro Monat

Bitte beachten Sie, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit der Bezahlung dieser Beiträge keine Mitgliedschaft bei einem Arbeitgeberverband bzw. einer Gewerkschaft erwerben.

Der Vollzugskosten- und Ausbildungsbeitrag und Grundbeitrag wird für folgende Zwecke verwendet: 

  • Deckung der PLK-Verwaltungskosten
  • Vollzug des GAV bzw. Deckung der damit verbundenen Kosten
  • Beiträge im Bereich der Weiterbildung
  • Massnahmen in der Arbeitssicherheit und im Gesundheitsschutz 
  • Druck und Versand des GAV und deren Anhänge
  • Kosten im Zusammenhang mit der GAV/AVE-Information
  • Deckung der Kosten im Rahmen der Lehrlingsausbildung
  • Rückerstattung an die organisierten Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Die revidierte PLK-Jahresrechnung und das PLK-Budget werden dem SECO zur Einsicht zugestellt.

Für ISOLSUISSE-Mitglieder sind die Beiträge im Mitgliederbeitrag bereits inbegriffen. Aus technischen Vollzugsgründen werden die Beiträge allen Arbeitnehmern vom Lohn abgezogen. Die organisierten Arbeitnehmer erhalten diese Beiträge nach Vorweisen eines entsprechenden Belegs von ihrer Gewerkschaft zurückerstattet.