Das Inkasso der Paritätischen Landeskommission (PLK) im Schweizerischen Isoliergewerbe
Die Inkassostelle der Paritätischen Landeskommission (PLK) im Schweizerischen Isoliergewerbe ist zuständig für die Einforderung des Vollzugskosten- und Ausbildungsbeitrages und dem Grundbeitrag im Schweizerischen Isoliergewerbe. Die Paritätische Landeskommission (PLK) erlässt die organisatorischen und administrativen Weisungen zu Handen der Paritätischen Kommissionen (PK).
Zu den Aufgaben des Inkassos gehören auch die Umsetzung der Entscheide der Paritätischen Landeskommission (PLK) im Bereich des GAV-Vollzuges, wie die Einforderung der ausgesprochenen Kontrollkosten, Nachforderungen, Verfahrenskosten und Konventionalstrafen im Rahmen von Lohnbuchkontrollen.