Hilfe zur Deklaration

Ich hatte im Deklarationsjahr keine Mitarbeitenden, was fülle ich aus?
Sollten Sie keine beitragspflichtigen Arbeitnehmenden beschäftigt haben, sind weder Vollzugskosten- und Ausbildungsbeiträge noch der Grundbeitrag geschuldet. Sie sind aber in jedem Fall zur Deklaration verpflichtet. Bitte kreuzen Sie auf dem Deklarationsformular «Geschäftsführer / Alleinmeister» an und senden Sie es datiert und unterzeichnet zurück.

Ich hatte noch nie Mitarbeitende, trotzdem erhalte ich jährlich ein Deklarationsformular. Muss ich das jedes Mal erneut ausfüllen?
Ja, denn Ihre Firma ist dem GAV bzw. der AVE des Schweizerischen Isoliergewerbes unterstellt. Sollten Sie im laufenden Jahr Mitarbeitende beschäftigt haben, müssen Sie dies deklarieren und die entsprechenden Vollzugskosten- und Ausbildungsbeiträge sowie einen Grundbeitrag bezahlen. Dazu schicken wir Ihnen jährlich das Deklarationsformular zu, welches zwingend ausgefüllt und zurückgeschickt werden muss.

Meine Firma existiert gar nicht mehr, wieso erhalte ich dennoch ein Deklarationsformular?
Solange Ihre Firma im Handelsregister ersichtlich ist, müssen Sie ein Deklarationsformular ausfüllen. Sie können aber präzisieren, dass der Betrieb keine Aktivität mehr ausübt, oder dass er keine Arbeitnehmenden mehr beschäftigt.

Weshalb muss ich diese Beiträge bezahlen? Wozu dienen sie?
Die Vollzugskosten- und Ausbildungsbeiträge sowie ein Grundbeitrag sind von allen Firmen zu leisten, die dem GAV bzw. der AVE des Schweizerischen Isoliergewerbes unterstehen und Mitarbeitende beschäftigen. Sie dienen der Finanzierung des Vollzugs des GAV bzw. der AVE. Ihr Verwendungszweck ist in Art. 22.7 des AVE GAV beschrieben.

Müssen Lernende auch deklariert werden?
Ja, gemäss AVE GAV Art. 22.1 sind Lernende beitragspflichtig und müssen somit deklariert werden. Ihnen muss ein Ausbildungsbeitrag von CHF 10.00 pro Monat vom Lohn abgezogen werden.

Wie müssen angebrochene Monate deklariert werden?Angebrochene Monate müssen als volle Monate deklariert und berechnet werden.

Müssen Teilzeitangestellte gleich viel zahlen?
Ja, sofern sie dem GAV unterstellt sind.

Was ist bei RS / Krankheit / Unfall?
RS: Während der Rekrutenschule sind die Vollzugskosten- und Ausbildungsbeiträge nicht zu leisten. Dabei gelten angebrochene Monate als volle Monate.

Krankheit/Unfall/Zivildienst: Bei anderen Abwesenheiten wie Krankheit, Unfall, Zivildienst sind die Vollzugskosten- und Ausbildungsbeiträge jedoch praxisgemäss geschuldet.

Grundbeitrag
Gestützt auf Art. 22.1 lit. c) des GAV wird vom Arbeitgeber zusätzlich zum Vollzugskosten- und Ausbildungsbeitrag ein Grundbeitrag von pauschal CHF 240.00 pro Kalenderjahr bzw. CHF 20.00 pro Monat entrichtet. Für Monate, in denen keine Arbeitnehmenden beschäftigt wurden, ist kein Grundbeitrag geschuldet. Beschäftigt ein Arbeitgeber keine Arbeitnehmenden, entfällt somit auch der Grundbeitrag. Angebrochene Monate werden bei der Deklaration von Arbeitnehmenden als volle Monate berechnet.

Für was steht die Abkürzung GAV und AVE?
GAV: Gesamtarbeitsvertrag

AVE: Allgemeinverbindlicherklärung (enthält die allgemeinverbindlich erklärten Bestimmungen des GAV)

Berechnungsbeispiel 1 (mit pauschalem Grundbeitrag)

Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) gültig vom 1. Januar – 31. Dezember 2022 ohne AVE-Lücke

Deklaration Vollzugskosten-, Ausbildungs- und Grundbeitrag für das Jahr 2022

Arbeitnehmende         Anzahl Mt.       Anstellungszeitraum

Mitarbeiterin Y              3                    Januar – März 2022

Mitarbeiterin Z            12                    Januar – Dezember 2022

Mitarbeiterin X            10                    März – Dezember 2022

Total Monate               25        à       CHF   70.00   CHF 1'750.00

Grundbeitrag                                                        CHF    240.00 (pauschal/ganzjährig)

Total zu überweisen an PLK                                  CHF 1’990.00

Berechnungsbeispiel 2 (mit pro Rata Grundbeitrag)

Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) gültig vom 1. Januar – 31. Dezember 2022 ohne AVE-Lücke

Deklaration Vollzugskosten-, Ausbildungs- und Grundbeitrag für das Jahr 2022

Arbeitnehmende         Anzahl Mt.       Anstellungszeitraum

Mitarbeiterin X            3                             Januar – März 2022

Mitarbeiterin Y            6                              Februar – Juli 2022

Total Monate               9          à        CHF   70.00    CHF 630.00

Grundbeitrag                                                            CHF 140.00   (der Grundbeitrag ist nur für 7 Monate
(Januar – Juli) geschuldet)

Total zu überweisen an PLK                                     CHF 770.00