Arbeitnehmende, die bei einer Gewerkschaft Mitglied sind, können die abgezogenen Vollzugskosten- und Ausbildungsbeiträge bei ihrer Gewerkschaft zurückfordern. Den Arbeitgebern werden mit dem Deklarationsversand Quittungsformulare von der Inkassostelle der Paritätischen Landeskommission (PLK) zugestellt.
Weitere Formulare können hier ausgedruckt werden:
- Quittungsbeleg Region Bern und Zentralschweiz, 21.5 kB
- Quittungsbeleg ganze Schweiz, 21.5 kB