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Ab dem 1.1.2017 gibt es im Schweizerischen Isoliergewerbe einen neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV). Der Bundesrat hat mit Wirkung ab 1.6.2014 den GAV allgemeinverbindlich erklärt. Dies bedeutet, dass der GAV für alle GAV-unterstellten Arbeitnehmenden und Firmen in der Branche gültig ist. Den neuen GAV finden Sie hier.

Die Arbeitszeitkontrolle 2018 finden Sie hier.

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