FAQ

Grund- und Weiterbildung

Die Paritätische Landeskommission (PLK) fördert die berufliche Weiterbildung.

Die PLK bezahlt jährlich Beiträge an die Kursveranstalter zur direkten Verbilligung von Weiterbildungskursen/Lehrgängen.

Anspruchsberechtigt sind sämtliche Arbeitnehmende und Unternehmen aus dem Isoliergewerbe, welche die Vollzugskosten- und Ausbildungsbeiträge bezahlen, (d. h. ISOLSUISSE-Firmen, Nichtmitgliedsbetriebe, die der AVE des GAV unterstehen).

Es werden von der Paritätischen Landeskommission (PLK) keine individuellen Kursbeiträge an Arbeitnehmende oder Arbeitgeber ausgerichtet.

Webseite ISOLSUISSE